Im Juli 2011 trat das Niedersächsische Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG) in Kraft. Gemäß diesem Gesetz müssen alle Hundehalter in Niedersachsen eine für das Halten und Führen eines Hundes erforderliche Sachkunde nachweisen können. Die erforderliche Sachkunde ist durch eine erfolgreiche abgelegte theoretische und praktische Sachkundeprüfung vorzuweisen, dies gilt für Hundehalter, die sich nach dem 1. Juli 2011 erstmals einen Hund angeschafft haben.

Hundehalter, die im Zeitraum 1. Juli 2001 – 1. Juli 2011 nachweislich 2 Jahre lang einen Hund gehalten haben, benötigen den Sachkundenachweis nicht. Der Nachweis kann beispielsweise über die Anmeldung bei der Gemeinde erbracht werden.

Prüfer für die Abnahme der Sachkunde müssen von den zuständigen Behörden nach den Vorgaben des Niedersächsischen Hundegesetzes anerkannt sein.

Die Prüfungen in JOS Hundeschule werden deshalb von der Tierärztin Frau Biehl abgenommen.

Der praktische Prüfungsteil muss innerhalb eines Jahres nach Anschaffung des Hundes abgelegt werden.

Was wir anbieten:

1. Praktischen Teil D.O.Q- Test, Dog-Owners-Qualification-Test 2.0.

http://doq-test.de/

2. Sackkundenachweis Niedersachsen praktischer Teil

Der praktische Prüfungsteil wird in Kleingruppen geprüft (maximal 3-4 Teilnehmer) und dauert ca. 60 Minuten. Hierbei wird das sichere Führen des Hundes in der Öffentlichkeit geprüft. Geführt wird der Hund im öffentlichen Stadtgebiet und in einer ablenkungsärmeren Umgebung (Parkanlage, Feldmark etc.)

Folgende Prüfungsinhalte werden abgefragt:

  •           Kontrolliertes Gehen an der Leine
  •           korrektes Führen an einer verkehrsreichen Straße
  •           Überqueren einer stark befahrenen Straße
  •           Verweilen (SITZ oder STEH oder PLATZ oder BLEIB)
  •           Begrüßung durch fremde Personen
  •           Passieren eines fremden Hundes in einem angemessenen Abstand
  •           Verhalten gegenüber Passanten, Joggern, Radfahrern etc.
  •           sicherer Rückruf
  •           Handling am Hund (Zähne, Ohren, Pfoten des Hundes kontrollieren)

 

Hinweise für den Prüfungsablauf / bitte beachten:

Hilfsmittel wie Halti, Maulkorb, Leckerchen und Spielzeug sind in jeder Situation erlaubt

Bei Nichtbestehen der Prüfung kann die Prüfungsgebühr nicht erstattet werden

Die Prüfung gilt als nicht bestanden, wenn:

  • von den 11 geprüften Situationen 5 oder weniger nicht erfolgreich absolviert wurden
  • der Prüfling unangemessenes Verhalten seinem Hund gegenüber oder Fremden/anderen Hunden gegenüber zeigt
  • der Hund sich minutenlang nicht kontrollieren lässt
  • der Prüfling seinen Hund nicht unter Kontrolle hat und es zur Belästigung Dritter/ anderer Hunde kommt

und ein eigener Sache….

sobald unsere Räumlichkeiten fertiggestellt sind, können wir Ihnen auch den theoretischen Teil der Sachkundeprüfung anbieten.